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Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Schwimmbad.de
Liefertermine, Verbesserungsvorbehalt
- Liefertermine sind stets unverbindlich und annähernd.
Ihre Nichteinhaltung berechtigt den Geschäftspartner weder
zum Rücktritt noch zum Schadensersatz, es sei denn, der
Geschäftspartner kündigt mir diese Folgen unter schriftlicher
Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen ab genannten
Liefertermin an. Lieferfristen beginnen erst ab Zugang meiner
Auftragsbestätigung oder meiner letzten Änderungsbestätigung
an zu laufen.
- Jeder Vertragspartner ist zur Erbringung von Teilleistungen
berechtigt, solange nicht der jeweils andere Vertragspartner
seine Leistung schon vollen Umfanges erbracht hat.
- Im Interesse der ständigen Weiterentwicklung der von
mir vertriebenen Produkte behalte ich mir das Recht vor, Änderungen,
die dem technischen Fortschritt oder der Anpassung an Vorschriften
dienen, ohne Benachrichtigung des Vertragspartners vorzunehmen,
sofern jenem daraus kein objektiv erkennbarer Nachteil entsteht.
Schriftform
- Alle Vereinbarungen, die zwischen mir und meinem Geschäftspartner
zur Vertragsausführung getroffen werden, bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Umfassende und ausschließliche Geltung
- Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
alle mit mir geschlossenen und künftig zu schließenden
Verträge, insbesondere Kauf-, Werk-, Überlassungs-,
Reparatur- und Wartung, sowie für meine auf den jeweiligen
Vertragsabschluß bezogenen Angebote.
- Meine AGB gelten ausschließlich, entgegenstehende oder
abweichende Bedingungen meines Geschäftspartners erkenne
ich nicht an, es sei denn, ich hätte ausdrücklich
schriftlich deren Geltung zugestimmt. Meine AGB gelten deshalb
auch dann, wenn ich in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender
Bedingungen meines Geschäftspartners dessen Auftrag ausführe.
a) Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten
für alle mit mir geschlossenen und künftig zu schließenden
Verträge, insbesondere Kauf-, Werk-, Überlassungs-,
Reparatur- und Wartung, sowie für meine auf den jeweiligen
Vertragsabschluß bezogenen Angebote.
b) Meine AGB gelten ausschließlich, entgegenstehende oder
abweichende Bedingungen meines Geschäftspartners erkenne
ich nicht an, es sei denn, ich hätte ausdrücklich
schriftlich deren Geltung zugestimmt. Meine AGB gelten deshalb
auch dann, wenn ich in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender
Bedingungen meines Geschäftspartners dessen Auftrag ausführe.
Auslieferung und Versand, Gefahrübergang und Versicherung
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist Auslieferung nach Freistellung der Ware auf meinem
Betriebsgelände vereinbart.
- Ist Anlieferung beim Geschäftspartner vereinbart, so
steht die Wahl des Transportmittels in meinem Ermessen. Soweit
nicht anders schriftlich vereinbart, gehen die Transportkosten
(Fracht) zu Lasten des Geschäftspartners.
- Erfolgt die Auslieferung an den Vertragspartner nicht durch
mich oder durch meine Lieferanten, so geht die Gefahr der zufälligen
Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges des Artikels
mit dem Verlassen meines Betriebsgeländes oder des vereinbarten
Übergabeortes auf meinen Geschäftspartner über.
- Erfolgt die Auslieferung an meinen Geschäftspartner durch
meine Transportfahrzeuge oder die meiner Lieferanten, so geht
die Gefahr mit Bereitstellung des Artikels auf dem Transportfahrzeug
am Bestimmungsort über. Die Gefahr der sachgerechten Entladung
des Artikels liegt ausschließlich beim Geschäftspartner,
soweit nicht mein Lieferant sie ausdrücklich zuvor übernommen
hat. Befestigungs- und Verstauungshilfen bleiben in meinem Eigentum
oder dem meines Lieferanten, auch wenn ihre Abholung erst später
möglich sein sollte.
Angebot und Vertraulichkeit
- Bestellungen und Aufträge meines Geschäftspartners
an mich sind bindende Angebote, die ich innerhalb von zwei Wochen
durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Vertragsausführung
annehmen kann, wenn mein Geschäftspartner nicht ausdrücklich
eine kürzere Annahmefrist bestimmt.
- Meine Angebote sind freibleibend, sofern sich nicht ausdrücklich
aus Angebot oder Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt.
- An sämtlichen dem Geschäftspartner im Rahmen der
Vertragsanbahnung übergebenen Unterlagen, Mustern und Produkten
behalte ich mir im eigenen Namen und im Namen meiner Lieferanten
alle Urheber- und Eigentumsrechte vor; sie dürfen nur mit
meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung kopiert oder Dritten
zugänglich gemacht werden
a) Bestellungen und Aufträge meines Geschäftspartners
an mich sind bindende Angebote, die ich innerhalb von zwei Wochen
durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Vertragsausführung
annehmen kann, wenn mein Geschäftspartner nicht ausdrücklich
eine kürzere Annahmefrist bestimmt. b) Meine Angebote sind
freibleibend, sofern sich nicht ausdrücklich aus Angebot
oder Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt.
c) An sämtlichen dem Geschäftspartner im Rahmen der
Vertragsanbahnung übergebenen Unterlagen, Mustern und Produkten
behalte ich mir im eigenen Namen und im Namen meiner Lieferanten
alle Urheber- und Eigentumsrechte vor; sie dürfen nur mit
meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung kopiert oder Dritten
zugänglich gemacht werden
Preise, Zahlung und Folgen des Zahlungsverzuges
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, gelten meine Preise ohne jeden Nachlaß (kein Skonto!)
in EURO ab Zulieferanten oder Firmenstandort einschließlich
Verpackung, jedoch ausschließlich Fracht und Versicherung;
die hierauf etwa entfallenden Beträge werden gesondert
berechnet.
- Alle Preise sind ohne Abzug sofort nach Rechnungszugang beim
Geschäftspartner fällig. Befindet sich der Geschäftspartner
trotz Erinnerung ganz oder teilweise im Zahlungsverzug, so bin
ich unbeschadet meines Rücktrittsrechts berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 4% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank bzw. dem entsprechenden Zinssatz des
Nachfolgeinstituts zu fordern. Der Nachweis eines höheren
Zinsschadens bleibt mir unbenommen, wobei jedoch der Rechnungsempfänger
seinerseits berechtigt ist, mir einen geringeren Verzugsschaden
nachzuweisen.
- Gegenüber Endverbrauchern ist in dem sich aus Angebot,
Auftragsbestätigung oder Rechnung ergebenden Preis die
Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe bereits enthalten;
gegenüber Unternehmern verstehen sich meine sämtlichen
Preisangaben “netto”, also zuzüglich der gesondert
ausgewiesenen Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungstellung.
- Mein Geschäftspartner ist zur Aufrechnung gegenüber
meinen Ansprüchen nur mit rechtskräftig festgestellten,
unbestrittenen oder anerkannten Gegenansprüchen berechtigt.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der
Geschäftspartner nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch
auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Garantie, Nachbesserung, Produkthaftung
- Für meine verkauften Artikel gilt nach Maßgabe
der nachstehenden Regelungen die gesetzliche (derzeit 24 Monate)
Gewährleistung ab Gefahrübergang gemäß
§§ 459 ff. BGB. Freiwillige Zusatzgewährleistung
von 3 Jahren. Dies gilt nicht für ausdrücklich als
“gebraucht wie besehen” verkaufte Artikel; für
solche Artikel ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Für
die Qualität meiner entgeltlich erbrachten Dienst- und
Werkleistungen stehe ich ebenfalls im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen ein, haften jedoch nicht für Schäden,
die aus der Befolgung unentgeltlich oder mündlich erteilter
Ratschläge oder Empfehlungen entstehen.
- Soweit ein von mir zu vertretender Mangel einer Kaufsache
vorliegt, bin ich nach meiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder
zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung
trage ich alle zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen,
soweit sich diese nicht dadurch ergeben oder erhöhen, dass
die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort
verbracht wurde. Schlägt die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung
nach jeweils angemessener schriftlicher Fristsetzung mindestens
zweimal fehl oder wird sie von mir endgültig verweigert,
so ist mein Geschäftspartner nach seiner Wahl berechtigt,
vom Vertrag schriftlich zurückzutreten (Wandelung) oder
angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
- Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche meines Geschäftspartners - gleich aus welchem
Rechtsgrund - ausgeschlossen, soweit nicht die Schadensentstehung
auf von mir zu vertretendem Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit
beruht oder auf dem Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft
einer Kaufsache fußt. Als zugesichert gelten nur solche
Eigenschaften einer neuen Kaufsache, die ausdrücklich in
der schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten sind. Soweit
meine Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung meiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Abnahme, Schadensersatz bei Abnahmeverzug
- Ist Abholung der Kaufsache vereinbart, hat mein Geschäftspartner
die Pflicht, die Kaufsache innerhalb von 8 Tagen nach dem ihm
mitgeteilten Bereitstellungstermin an dem Bereitstellungsort
abzunehmen. Bei vereinbarter Anlieferung des Kaufgegenstandes
ist dieser bei Anlieferung abzunehmen.
- Bleibt mein Vertragspartner mit der Abnahme des Kaufgegenstandes
im Rückstand, so kann ich ihm schriftlich eine Nachfrist
von 14 Tagen setzen mit der Ankündigung, dass ich nach
Fristablauf die Abnahme bzw. Auslieferung ablehnen würden
und statt dessen vom Vertrag zurücktreten würden und
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen würden.
Der Setzung dieser Nachfrist bedarf es nicht, wenn mein Geschäftspartner
ernsthaft und endgültig die Abnahme verweigert.
- Verlange ich Schadensersatz, so beträgt dieser 25 % des
vereinbarten Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher
oder niedriger anzusetzen, wenn ich einen höheren oder
mein Geschäftspartner einen niedrigeren Schaden nachweisen
kann.
Eigentumsvorbehalt
- Ich behalte mir das Eigentum an den von mir verkauften Sachen
bis zu deren vollständiger Bezahlung vor. Setzt der Geschäftspartner
diese Vorbehaltsware dem Risiko der Vermengung mit Eigentum,
Sicherungseigentum oder Pfandrechten Dritter aus, so hat er
sie zuvor als mein Eigentum für Dritte sichtbar deutlich
zu kennzeichnen oder die Drittgläubiger auf meinen Eigentumsvorbehalt
schriftlich hinzuweisen.
- Trifft der Geschäftspartner bei nur teilweiser Tilgung
mehrerer offener Rechnungen keine gleichzeitige schriftliche
Bestimmung, auf welche meiner Forderungen gezahlt wird, so bin
ich in Abweichung von § 366 II BGB berechtigt, zu bestimmen,
auf welche Schulden des Geschäftspartners ich dessen Zahlung
ganz oder verhältnismäßig verrechnen.
- Bei Zahlungsverzug des Geschäftspartners bin ich berechtigt,
die Kaufsache zurückzunehmen und sie bestmöglich zu
verwerten. Den Verwertungserlös abzüglich angemessener
Verwertungskosten rechne ich mit 25% des Produktwertes auf die
Verbindlichkeiten des Geschäftspartners an. In der Rücknahme
durch mir liegt kein Rücktritt vom Vertrag, solange ich
dies nicht zugleich erklären.
- Mein Geschäftspartner ist trotz meines fortbestehenden
Eigentumsvorbehaltes berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuveräußern. Für den
Fall der Weiterveräußerung tritt der Geschäftspartner
mir bereits jetzt sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung
entstehenden Ansprüche gegen seinen Kunden ab; ich nehme
diese Abtretung schon jetzt an. Bei Zahlungsverzug des Geschäftspartners
kann ich verlangen, dass mir alle zum Einzug der abgetretenen
Ansprüche erforderlichen Angaben gemacht und belegt werden
und dass dem Schuldner meines Geschäftspartners diese Abtretung
offen gelegt wird. Bei Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware
steht mir das Miteigentum an der dadurch entstehenden Sache
zu, und zwar im Verhältnis des Preises der Vorbehaltsware
zum Wert der neuen Sache im Zeitpunkt ihrer Fertigstellung.
Gerichtsstand, Erfüllungsort, Wirksamkeit
- Soweit mein Vertragspartner ein Vollkaufmann im Sinne des
Handelsgesetzbuches ist, gilt Aschaffenburg (Bayern) als Gerichtsstand
vereinbart; ich bin jedoch auch berechtigt, meinen Geschäftspartner
an seinem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
- Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist mein
Geschäftssitz Erfüllungsort.
- Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam, unverbindlich
oder nichtig sein oder werden, gilt der Vertrag im übrigen
fort.
Firma: SCHWIMMBADTECHNIK-KLINGBIEL
Inhaber: Jens Klingbiel
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