Allgemeine Geschäftsbedingungen von Schwimmbad.de

Liefertermine, Verbesserungsvorbehalt

  1. Liefertermine sind stets unverbindlich und annähernd. Ihre Nichteinhaltung berechtigt den Geschäftspartner weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz, es sei denn, der Geschäftspartner kündigt mir diese Folgen unter schriftlicher Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen ab genannten Liefertermin an. Lieferfristen beginnen erst ab Zugang meiner Auftragsbestätigung oder meiner letzten Änderungsbestätigung an zu laufen.
  2. Jeder Vertragspartner ist zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt, solange nicht der jeweils andere Vertragspartner seine Leistung schon vollen Umfanges erbracht hat.
  3. Im Interesse der ständigen Weiterentwicklung der von mir vertriebenen Produkte behalte ich mir das Recht vor, Änderungen, die dem technischen Fortschritt oder der Anpassung an Vorschriften dienen, ohne Benachrichtigung des Vertragspartners vorzunehmen, sofern jenem daraus kein objektiv erkennbarer Nachteil entsteht.

 

Schriftform

  1. Alle Vereinbarungen, die zwischen mir und meinem Geschäftspartner zur Vertragsausführung getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

Umfassende und ausschließliche Geltung

  1. Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle mit mir geschlossenen und künftig zu schließenden Verträge, insbesondere Kauf-, Werk-, Überlassungs-, Reparatur- und Wartung, sowie für meine auf den jeweiligen Vertragsabschluß bezogenen Angebote.
  2. Meine AGB gelten ausschließlich, entgegenstehende oder abweichende Bedingungen meines Geschäftspartners erkenne ich nicht an, es sei denn, ich hätte ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt. Meine AGB gelten deshalb auch dann, wenn ich in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen meines Geschäftspartners dessen Auftrag ausführe.
    a) Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle mit mir geschlossenen und künftig zu schließenden Verträge, insbesondere Kauf-, Werk-, Überlassungs-, Reparatur- und Wartung, sowie für meine auf den jeweiligen Vertragsabschluß bezogenen Angebote.
    b) Meine AGB gelten ausschließlich, entgegenstehende oder abweichende Bedingungen meines Geschäftspartners erkenne ich nicht an, es sei denn, ich hätte ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt. Meine AGB gelten deshalb auch dann, wenn ich in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen meines Geschäftspartners dessen Auftrag ausführe.

 

Auslieferung und Versand, Gefahrübergang und Versicherung

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Auslieferung nach Freistellung der Ware auf meinem Betriebsgelände vereinbart.
  2. Ist Anlieferung beim Geschäftspartner vereinbart, so steht die Wahl des Transportmittels in meinem Ermessen. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gehen die Transportkosten (Fracht) zu Lasten des Geschäftspartners.
  3. Erfolgt die Auslieferung an den Vertragspartner nicht durch mich oder durch meine Lieferanten, so geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges des Artikels mit dem Verlassen meines Betriebsgeländes oder des vereinbarten Übergabeortes auf meinen Geschäftspartner über.
  4. Erfolgt die Auslieferung an meinen Geschäftspartner durch meine Transportfahrzeuge oder die meiner Lieferanten, so geht die Gefahr mit Bereitstellung des Artikels auf dem Transportfahrzeug am Bestimmungsort über. Die Gefahr der sachgerechten Entladung des Artikels liegt ausschließlich beim Geschäftspartner, soweit nicht mein Lieferant sie ausdrücklich zuvor übernommen hat. Befestigungs- und Verstauungshilfen bleiben in meinem Eigentum oder dem meines Lieferanten, auch wenn ihre Abholung erst später möglich sein sollte.

 

Angebot und Vertraulichkeit

  1. Bestellungen und Aufträge meines Geschäftspartners an mich sind bindende Angebote, die ich innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Vertragsausführung annehmen kann, wenn mein Geschäftspartner nicht ausdrücklich eine kürzere Annahmefrist bestimmt.
  2. Meine Angebote sind freibleibend, sofern sich nicht ausdrücklich aus Angebot oder Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt.
  3. An sämtlichen dem Geschäftspartner im Rahmen der Vertragsanbahnung übergebenen Unterlagen, Mustern und Produkten behalte ich mir im eigenen Namen und im Namen meiner Lieferanten alle Urheber- und Eigentumsrechte vor; sie dürfen nur mit meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden
    a) Bestellungen und Aufträge meines Geschäftspartners an mich sind bindende Angebote, die ich innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Vertragsausführung annehmen kann, wenn mein Geschäftspartner nicht ausdrücklich eine kürzere Annahmefrist bestimmt. b) Meine Angebote sind freibleibend, sofern sich nicht ausdrücklich aus Angebot oder Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt.
    c) An sämtlichen dem Geschäftspartner im Rahmen der Vertragsanbahnung übergebenen Unterlagen, Mustern und Produkten behalte ich mir im eigenen Namen und im Namen meiner Lieferanten alle Urheber- und Eigentumsrechte vor; sie dürfen nur mit meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden

 

Preise, Zahlung und Folgen des Zahlungsverzuges

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten meine Preise ohne jeden Nachlaß (kein Skonto!) in EURO ab Zulieferanten oder Firmenstandort einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Fracht und Versicherung; die hierauf etwa entfallenden Beträge werden gesondert berechnet.
  2. Alle Preise sind ohne Abzug sofort nach Rechnungszugang beim Geschäftspartner fällig. Befindet sich der Geschäftspartner trotz Erinnerung ganz oder teilweise im Zahlungsverzug, so bin ich unbeschadet meines Rücktrittsrechts berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. dem entsprechenden Zinssatz des Nachfolgeinstituts zu fordern. Der Nachweis eines höheren Zinsschadens bleibt mir unbenommen, wobei jedoch der Rechnungsempfänger seinerseits berechtigt ist, mir einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.
  3. Gegenüber Endverbrauchern ist in dem sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung ergebenden Preis die Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe bereits enthalten; gegenüber Unternehmern verstehen sich meine sämtlichen Preisangaben “netto”, also zuzüglich der gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungstellung.
  4. Mein Geschäftspartner ist zur Aufrechnung gegenüber meinen Ansprüchen nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Gegenansprüchen berechtigt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Geschäftspartner nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

Garantie, Nachbesserung, Produkthaftung

  1. Für meine verkauften Artikel gilt nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen die gesetzliche (derzeit 24 Monate) Gewährleistung ab Gefahrübergang gemäß §§ 459 ff. BGB. Freiwillige Zusatzgewährleistung von 3 Jahren. Dies gilt nicht für ausdrücklich als “gebraucht wie besehen” verkaufte Artikel; für solche Artikel ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Für die Qualität meiner entgeltlich erbrachten Dienst- und Werkleistungen stehe ich ebenfalls im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein, haften jedoch nicht für Schäden, die aus der Befolgung unentgeltlich oder mündlich erteilter Ratschläge oder Empfehlungen entstehen.
  2. Soweit ein von mir zu vertretender Mangel einer Kaufsache vorliegt, bin ich nach meiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung trage ich alle zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch ergeben oder erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nach jeweils angemessener schriftlicher Fristsetzung mindestens zweimal fehl oder wird sie von mir endgültig verweigert, so ist mein Geschäftspartner nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag schriftlich zurückzutreten (Wandelung) oder angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
  3. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche meines Geschäftspartners - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, soweit nicht die Schadensentstehung auf von mir zu vertretendem Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit beruht oder auf dem Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft einer Kaufsache fußt. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften einer neuen Kaufsache, die ausdrücklich in der schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten sind. Soweit meine Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung meiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

Abnahme, Schadensersatz bei Abnahmeverzug

  1. Ist Abholung der Kaufsache vereinbart, hat mein Geschäftspartner die Pflicht, die Kaufsache innerhalb von 8 Tagen nach dem ihm mitgeteilten Bereitstellungstermin an dem Bereitstellungsort abzunehmen. Bei vereinbarter Anlieferung des Kaufgegenstandes ist dieser bei Anlieferung abzunehmen.
  2. Bleibt mein Vertragspartner mit der Abnahme des Kaufgegenstandes im Rückstand, so kann ich ihm schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Ankündigung, dass ich nach Fristablauf die Abnahme bzw. Auslieferung ablehnen würden und statt dessen vom Vertrag zurücktreten würden und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen würden. Der Setzung dieser Nachfrist bedarf es nicht, wenn mein Geschäftspartner ernsthaft und endgültig die Abnahme verweigert.
  3. Verlange ich Schadensersatz, so beträgt dieser 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn ich einen höheren oder mein Geschäftspartner einen niedrigeren Schaden nachweisen kann.

 

Eigentumsvorbehalt

  1. Ich behalte mir das Eigentum an den von mir verkauften Sachen bis zu deren vollständiger Bezahlung vor. Setzt der Geschäftspartner diese Vorbehaltsware dem Risiko der Vermengung mit Eigentum, Sicherungseigentum oder Pfandrechten Dritter aus, so hat er sie zuvor als mein Eigentum für Dritte sichtbar deutlich zu kennzeichnen oder die Drittgläubiger auf meinen Eigentumsvorbehalt schriftlich hinzuweisen.
  2. Trifft der Geschäftspartner bei nur teilweiser Tilgung mehrerer offener Rechnungen keine gleichzeitige schriftliche Bestimmung, auf welche meiner Forderungen gezahlt wird, so bin ich in Abweichung von § 366 II BGB berechtigt, zu bestimmen, auf welche Schulden des Geschäftspartners ich dessen Zahlung ganz oder verhältnismäßig verrechnen.
  3. Bei Zahlungsverzug des Geschäftspartners bin ich berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen und sie bestmöglich zu verwerten. Den Verwertungserlös abzüglich angemessener Verwertungskosten rechne ich mit 25% des Produktwertes auf die Verbindlichkeiten des Geschäftspartners an. In der Rücknahme durch mir liegt kein Rücktritt vom Vertrag, solange ich dies nicht zugleich erklären.
  4. Mein Geschäftspartner ist trotz meines fortbestehenden Eigentumsvorbehaltes berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Geschäftspartner mir bereits jetzt sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Ansprüche gegen seinen Kunden ab; ich nehme diese Abtretung schon jetzt an. Bei Zahlungsverzug des Geschäftspartners kann ich verlangen, dass mir alle zum Einzug der abgetretenen Ansprüche erforderlichen Angaben gemacht und belegt werden und dass dem Schuldner meines Geschäftspartners diese Abtretung offen gelegt wird. Bei Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware steht mir das Miteigentum an der dadurch entstehenden Sache zu, und zwar im Verhältnis des Preises der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache im Zeitpunkt ihrer Fertigstellung.

 

Gerichtsstand, Erfüllungsort, Wirksamkeit

  1. Soweit mein Vertragspartner ein Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, gilt Aschaffenburg (Bayern) als Gerichtsstand vereinbart; ich bin jedoch auch berechtigt, meinen Geschäftspartner an seinem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
  2. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist mein Geschäftssitz Erfüllungsort.
  3. Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam, unverbindlich oder nichtig sein oder werden, gilt der Vertrag im übrigen fort.


Firma: SCHWIMMBADTECHNIK-KLINGBIEL
Inhaber: Jens Klingbiel